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Muss ich Steuern oder Sozialabgaben bezahlen?

Wir können keine individuelle Steuerberatung anbieten, hoffen aber, dass dir dieser Artikel hilft, die Grundlagen besser zu verstehen.

Der Verkauf auf marko ist einfach, aber je nachdem, wie viel und wie regelmässig du verkaufst, können jedoch bestimmte Pflichten gegenüber den Schweizer Behörden entstehen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte, damit du besser einschätzen kannst, ob du dich bei deiner kantonalen Ausgleichskasse (AHV/SVA) anmelden oder weitere Schritte unternehmen musst.

Müssen private Verkäufer:innen Steuern oder AHV bezahlen?

In der Schweiz müssen Privatpersonen, die aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit mehr als einen bestimmten Betrag verdienen (derzeit rund CHF 2'300 pro Jahr), in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse (SVA) angemeldet sein und AHV/IV/EO-Beiträge bezahlen.

Die Grenze von CHF 2'300 ist jedoch nicht der einzige Faktor. Die SVA berücksichtigt unter anderem:

  • wie regelmässig du verkaufst

  • deine Absicht (gelegentlich vs. geschäftsmässig)

  • ob du mit Gewinn verkaufst oder lediglich persönliche Gegenstände auflöst

Wann gelte ich als selbstständig erwerbend?

Du kannst als selbstständig erwerbend gelten, wenn du regelmässig oder in grösserem Umfang verkaufst, auch wenn dein Einkommen unter CHF 2'300 pro Jahr liegt.

  • Wahrscheinlich selbstständig: Personen, die monatlich hunderte Artikel verkaufen oder wie ein kleines Unternehmen auftreten.

  • In der Regel nicht selbstständig: Personen, die gelegentlich private Gebrauchtgegenstände (Kleidung, Möbel usw.) verkaufen, insbesondere mit Verlust oder im Rahmen einer Haushaltsauflösung.

Wenn du unsicher bist, wende dich am besten direkt an deine kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA), um Klarheit zu erhalten.

Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus?

Die Einkommenssteuer hängt von deiner persönlichen finanziellen Situation ab und davon, ob deine Verkaufstätigkeit als private Vermögensveräusserung oder als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gilt. Dein kantonales Steueramt kann dich hierzu individuell beraten.

Was, wenn ich weniger als CHF 2'300 pro Jahr verdiene?

Bleibt dein jährliches Einkommen aus Verkäufen unter CHF 2'300, verlangt die SVA in der Regel keine AHV-Beiträge. Du kannst jedoch freiwillig AHV-Beiträge leisten, wenn du möchtest.

Welche Rolle spielt marko?

marko agiert als neutraler Vermittler zwischen Käufer*innen und Verkäufer*innen. Wir entscheiden nicht, ob jemand selbstständig erwerbend ist, und melden deine Verkäufe nicht an Behörden. Es liegt in der Verantwortung der Verkäufer*innen, abzuklären, ob eine Anmeldung bei Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden notwendig ist.

Auf Wunsch stellen wir dir jedoch gerne eine Übersicht deiner Verkaufstätigkeit zur Verfügung.

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